Als Verein zur Unterstützung von eLearning begleiten wir seit ca. 12 Jahren die Entwicklung von Lernplattformen und Cloudsystemen. Trotz offenbar nicht restlos zu beseitigendem Begriffswirrwar, auch bei den Anbietern selbst, halten wir folgendes für praktikabel. Eine einheitliche Lösung im jeweiligen Bundesland ist in jedem Fall anzubieten. So lange die meisten Akteure in einer Cloudlösung keine Lernaktivitäten vermissen, kann diese Funktion von einer solchen auch übernommen werden. Die gegenwärtig gebräuchlichen Schulclouds, vorwiegend auf der Basis einer Lösung des HPI in Potsdam basierend, sind aber von vornherein so konzipiert, dass eine Reihe von „Lernfunktionen“ fehlen. Genauer kann man das in einem Vergleich nachlesen, den unser Ehrenmitglied Ralf Hilgenstock am Beipiel von Moodle als Lernplattform aufgeschrieben hat.

http://elisabeth-ev.de/wp-content/uploads/2021/02/eLedIa_Moodle-HPI_SchulCloud_20200413-1.pdf

Da es uns hier zunächst nur um Videokonferenzen gehen soll, wäre zu ergänzen, dass diese Funktion für den einen oder anderen Kollegen in der Schulcloud zwar schwieriger einzurichten ist, als beispielsweise in einer entsprechend konfigurierten Moodleinstanz. Ansonsten hängt der Erfolg vom jeweils verwendeten Server ab und nicht davon, ob man eine Cloudlösung oder eine Lernplattform bedient.

In Thüringen wird gern mit dem Datenschutz argumentiert. Manch Kollege empfindet das als Bedrohung andere machen sich bereits darüber lustig. Beides ist übertrieben bzw. ungerechtfertigt.

Die Meinung des Landesbeauftragten kann man hier nachlesen:http://elisabeth-ev.de/wp-content/uploads/2021/02/210115-Thüringer-Schulen.pdf
Da sind Videokonferenzen außerhalb der Thüringer Schulcloud definitiv nicht verboten.

Detaillierte und damit sehr umfangreiche theoretische Aussagen zum Datenschutz bei Videokonferenzsystemen findet man hier:http://elisabeth-ev.de/wp-content/uploads/2021/02/oh-videokonferenzsysteme_final.pdf

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